NEUUNTERNEHMER
WIR BRINGEN DEN KUNDEN ZU IHNEN
WIR BRINGEN DEN KUNDEN ZU IHNEN
   Schweiz I Beirat
 
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Auszug aus dem jeweiligen Reglement des Beirates:

Erwartungen:
Unterstützung bei der Verankerung und Verbreitung der Idee in der jeweiligen Region. Immaterielle und materielle Unterstützung und Förderung des Projektes.
Neuunternehmer über Möglichkeiten dieses Projektes informieren und zum Mitmachen ermuntern (Folder, Kriterienliste, etc.)
Mithilfe bei der Beschaffung von weiteren finanziellen Mitteln (Sponsoren)

Aufgaben:
Mitentscheid bei der Auswahl der für das Projekt und den Wettbewerb in Frage kommenden Neuunternehmer gemäss Kriterienliste (i.d.R. auf dem Korrespondenzweg)
Teilnahme an Sitzungen/Besprechungen des Beirates

Vorgehen:
Die Beiräte erhalten regelmässig einen Überblick über die relevanten Anmeldungen "Neuunternehmer" mit den Informationen über das Unternehmen und einer Beurteilungsempfehlung. Jedes Beiratsmitglied vermerkt seine persönliche Beurteilung und Empfehlung und sendet die Unterlagen zeitgerecht zurück. In Zweifelsfällen/unklarem Informationsstand können Rücksprachen erfolgen.

Beurteilungskriterien:
Beurteilt werden sollen insbesondere Geschäftsidee (Innovationsgrad), Marktpotenzial (Wachstumschance, bestehender oder künftiger Markt), Marktbearbeitungsvorgehen (Professionalität), Seriosität und (Finanz-) Kennzahlen. Beurteilt wird, ob alle Voraussetzungen zum Erfolg erfüllt sind. Damit ist keine Erfolgsgarantie verbunden.
Nicht Gegenstand der Beurteilung ist die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit dieser Unternehmung; da damit finanzielle Risiken verbunden sind, gehen wir davon aus, dass die Financiers dieser Unternehmung diese Abklärung bereits getroffen und für sich entschieden haben.

Beurteilung und Begründung:
Jede Beurteilung wird mit einer kurzen Begründung versehen.

Vetorecht:
Verfügt ein Beiratsmitglied aufgrund seiner Tätigkeit und Einsichtnahme in anderen Funktionen über Informationen, die an der Seriosität der Unternehmung erhebliche Zweifel aufkommen lassen, so kann er über sein Vetorecht - ohne Begründung - eine Präsentation dieser Unternehmung unterbinden.

Diskretionsverpflichtung
Die Mitglieder des Beirats verpflichten sich, die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln, weder zu nutzen noch Dritten zur Nutzung zu überlassen. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind die Partner, welche die Adress- und Brancheninformationen zur Kontaktaufnahme erhalten.

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Portraits unseres Beirates
Unsere Beiratsmitglieder beurteilen die Unternehmen aufgrund der eingereichten Informationen.

Die Beiratsmitglieder beurteilen die Unternehmen darauf, ob alle Voraussetzungen, um erfolgreich zu sein, gegeben sind. Sie stellen den Neuunternehmern ihr Netzwerk zur Verfügung und sie unterstützen und fördern das Projekt.



Letzte Änderung 02.06.2010


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