Auszug aus dem jeweiligen Reglement des Beirates:
Erwartungen:
Unterstützung bei der Verankerung und Verbreitung der Idee in der
jeweiligen Region. Immaterielle und materielle Unterstützung und
Förderung des Projektes.
Neuunternehmer über Möglichkeiten dieses Projektes informieren
und zum Mitmachen ermuntern (Folder, Kriterienliste, etc.)
Mithilfe bei der Beschaffung von weiteren finanziellen Mitteln (Sponsoren)
Aufgaben:
Mitentscheid bei der Auswahl der für das Projekt und den Wettbewerb
in Frage kommenden Neuunternehmer gemäss Kriterienliste (i.d.R. auf
dem Korrespondenzweg)
Teilnahme an Sitzungen/Besprechungen des Beirates
Vorgehen:
Die Beiräte erhalten regelmässig einen Überblick über
die relevanten Anmeldungen "Neuunternehmer" mit den Informationen
über das Unternehmen und einer Beurteilungsempfehlung. Jedes Beiratsmitglied
vermerkt seine persönliche Beurteilung und Empfehlung und sendet
die Unterlagen zeitgerecht zurück. In Zweifelsfällen/unklarem
Informationsstand können Rücksprachen erfolgen.
Beurteilungskriterien:
Beurteilt werden sollen insbesondere Geschäftsidee (Innovationsgrad),
Marktpotenzial (Wachstumschance, bestehender oder künftiger Markt),
Marktbearbeitungsvorgehen (Professionalität), Seriosität und
(Finanz-) Kennzahlen. Beurteilt wird, ob alle Voraussetzungen zum Erfolg
erfüllt sind. Damit ist keine Erfolgsgarantie verbunden.
Nicht Gegenstand der Beurteilung ist die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit
dieser Unternehmung; da damit finanzielle Risiken verbunden sind, gehen
wir davon aus, dass die Financiers dieser Unternehmung diese Abklärung
bereits getroffen und für sich entschieden haben.
Beurteilung und Begründung:
Jede Beurteilung wird mit einer kurzen Begründung versehen.
Vetorecht:
Verfügt ein Beiratsmitglied aufgrund seiner Tätigkeit und Einsichtnahme
in anderen Funktionen über Informationen, die an der Seriosität
der Unternehmung erhebliche Zweifel aufkommen lassen, so kann er über
sein Vetorecht - ohne Begründung - eine Präsentation dieser
Unternehmung unterbinden.
Diskretionsverpflichtung
Die Mitglieder des Beirats verpflichten sich, die erhaltenen Informationen
vertraulich zu behandeln, weder zu nutzen noch Dritten zur Nutzung zu
überlassen. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind die Partner, welche
die Adress- und Brancheninformationen zur Kontaktaufnahme erhalten.
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